Montag, 19. September 2011

Schlauer durch Bauschilder?

Wohnungsschilder, Werbeschilder, Praxisschilder, Arztschilder, Firmenschilder, Bauschilder, Baustellenschilder – mir ist das ja fast zu viel. So viele unterschiedliche Schilder und Schilderarten, wie soll man da noch wissen, welches denn nun das Richtige ist? Im Prinzip ist es fast egal, denn wenn man ein Schild braucht, kann man sich informieren. Man findet Schilderarten für den eigenen Gebrauch, man erfährt alles über das richtige Material, weiß schnell um die passende Befestigung und natürlich sind meistens auch gleich die Preise mit dabei. Als ich mir mein eigenes kleines Haus bauen wollte, erfuhr ich aber, dass es Dinge gibt, die erfährt man eben nicht so leicht. Schon gar nicht, wenn man sich auch noch Behörden beschäftigen muss. Mein Zusammentreffen mit einem Beamten auf dem Bauamt machte schnell klar, dass ich noch vieles lernen musste. Mehr, als mir lieb war.

Bauschilder, Baustellenschilder, ich schildere das mal

Irgendwie war ich der Meinung, dass ich bei meinem Besuch für die Baugenehmigung auch gleich mein Bauschild beantragen kann. Ich war außerdem irgendwie der Meinung, das sei Pflicht. Bei einem Aufenthalt in einer Behörde geht es aber nicht darum, sich an irgendwas zu erinnern oder irgendwie einer Meinung zu sein. Es geht um Fakten, knallharte Fakten. Das sollte ich erfahren, als ich den Raum von Herr Berger betrat (den Namen hab ich mal lieber geändert). Für die Baugenehmigung hatte ich alles dabei. Allein das kann man schon als Wunder werten, denn normalerweise fehlt immer etwas, wenn ich eine Behörde besuche. Einmal habe ich sogar vergessen, meinen Personalausweis einzustecken. Die Beamtin, die damals mein Anliegen bearbeiten sollte, sah mich an, als hätte ich eine Reise auf den Mond buchen wollen, ohne das notwendige Training für Astronauten zu absolvieren. Ich musste unverrichteter Dinge wieder abziehen damals.

Ganz anders mein Versuch, die Baugenehmigung zu bekommen. Ich hatte wirklich alles mit, Herr Berger lobte mich zwar nicht ausdrücklich. Aber er wirkte auch nicht wütend, allenfalls ein bisschen gelangweilt. Bis ich nach dem Bauschild fragte. Jetzt war er nicht mehr zu halten.

Unterschiede, die man kennen muss

Was meine Frage denn solle, wollte Herr Berger wissen. Um seine Laune war es von einer Sekunde zur anderen längst nicht mehr so neutral bestellt wie gerade eben noch. Ich versuchte, ihn durch Kompetenz zu beeindrucken und erläuterte, dass ich doch auch Bauschilder bei ihm beantragen müsse, wenn ich mein Eigenheim gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bauen wolle. Es mag mein Tonfall gewesen sein, vielleicht die etwas holprige Wahl meiner Worte, wie auch immer, etwas missfiel Herrn Berger ganz offensichtlich.

Wie ich darauf komme, wollte er nun wissen. Mit Bauschildern habe er nichts zu tun, machte er mir unmissverständlich klar. Das verwirrte mich. War ich falsch informiert? Eigentlich war ich mir sicher, dass Bauschilder beantragt werden müssen, wenn man bauen will. Wo genau lag mein Denkfehler? Es schien, als müsse ich das selbst herausfinden, denn Herr Berger sah mich nach wie vor an, als erwarte er eine Antwort auf seine Frage.

Ich versuchte es vorsichtiger: „Also, nach meinem Wissensstand muss ich Bauschilder aufstellen, wenn ich ...“

„Müssen Sie nicht!“ sagte Berger.

„Muss ich nicht?“ fragte ich nach.

„Nein.“

So konnte es nicht weitergehen.

Jetzt wird es klar!

Ich bin mir sicher, dass Herr Berger es genossen hat. Er konnte es nicht zeigen, vielleicht weil er Beamter war oder einfach ein Mensch, der sich innerlich freut. Aber er hat es genossen, das weiß ich. Es dauerte noch eine Weile, bis ich endlich die Information von ihm bekam, die ich brauchte. Er schilderte mir, dass nur das Baustellenschild genehmigungspflichtig sei, nicht aber das Bauschild. Mein Gesichtsausdruck zeigte ihm, dass er das erläutern musste. Und wenn man es weiß, ist es auch ganz einfach. Bauschilder kann man aufstellen, muss man aber nicht. Es handelt sich dabei um diese großen Schilder auf festen Beinen, die vor einer Baustelle stehen. Sie sind hauptsächlich als Werbezweck gedacht. Im Gegensatz zu Bauschildern sind Baustellenschilder Pflicht. Sie sind nicht größer als ein DIN-A4-Blatt und enthalten behördliche Kennzeichnungen. Und diese Schilder muss man eben beantragen. Herr Berger empfand es sicherlich als Skandal, dass ich diesen offenkundigen Unterschied zwischen Baustellenschildern und Bauschildern nicht kannte. Für mein Baustellenschild musste ich übrigens noch einmal wiederkommen, ich hatte nicht alle Unterlagen dabei. Aber das war ja wohl irgendwie auch klar, oder?