Donnerstag, 26. Mai 2011

Praxisschilder - schlicht oder peppig?

Solange es Praxen gibt, solange gibt es Praxisschilder. Büros, Arztpraxen, Rechtanwälte, Steuerberater und viele andere Berufsgruppen nutzen die Vorteile, die sich durch Praxisschilder ergeben. Normalerweise werden sie gleich zweifach angefertigt. Einmal für die Hauswand und einmal für den Eingang in die Praxis. Allerdings trifft die Bezeichnung Firmenschild die Sache im Grunde besser, schließlich sind es nicht ausschließlich Praxen, die die sinnvollen Schilder nutzen. Wir wollen hier trotzdem beim Praxisschild bleiben.

Praxisschilder: schlicht oder peppig

Modernste Druckverfahren und hochwertige Materialien haben dazu geführt, dass Sie Ihr Praxisschild heutzutage in vielen Varianten bestellen können. Dabei sollten Sie bei der Gestaltung natürlich auch berücksichtigen, in welcher Branche Sie arbeiten. Ein Notar oder Steuerberater wird sich eher mit einem schlichten, aber gewissermaßen edlen Schild begnügen. Wenn Sie Zauberartikel verkaufen oder Kinderspielzeug, dann kann Ihr Praxisschild schon ein wenig bunter sein. Eben immer dem Anlass angemessen. Fakt ist, dass Ihr Praxisschild schon eine ganze Menge über Sie aussagt, achten Sie also nicht nur darauf, dass es optisch schön gestaltet ist. Nehmen Sie auch die Anbringung ernst. Es gibt professionelle Techniken, wie Sie Ihr Schild am besten und effektivsten anbringen oder auch anbringen lassen können. Nutzen Sie diese Techniken, der Gesamteindruck wird mit dadurch entschieden.

Was auf das Praxisschild gehört

Ein Praxisschild ist keine Werbetafel. Daher sollten Sie es nicht überladen (das sollten Sie mit einer Werbetafel übrigens auch nicht machen). Bestimmte Angaben sind unverzichtbar, da unterscheiden Sie sich auch nicht von anderen Branchen. Natürlich gehört Ihr Name auf das Praxisschild. Das muss nicht weiter erwähnt werden. Aber zum Namen gehört auch Ihr Firmenname. Und wenn Sie ein Doktor oder Professor sind, kann es auch nicht schaden, das zu erwähnen. Vielleicht gehören Sie aber auch zu denen, die nicht mit Titel, sondern mit Leistungen überzeugen wollen. Dazu sei gesagt, dass das bei vielen Kunden ausgesprochen gut ankommt. Entscheidend ist aber letztlich, was Ihr Herz sagt. Wenn Sie einen Titel, haben, ist es jedenfalls kein Muss, dass er auf Ihrem Firmenschild steht.

Zusätze auf dem Praxisschild

Unter Umständen kann kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, dass Sie Ihre Berufsbezeichnung ein wenig genauer darstellen. Ein Heilpraktiker sollte sich auch als ein solcher ausweisen, damit die Besucher sofort wissen, mit wem sie es zu tun haben. Man sieht übrigens tatsächlich immer wieder Praxisschilder, auf denen die Anschrift steht. Man kann zwar nicht behaupten, dass das verboten wäre, aber wir sprachen darüber, dass das Schild nicht überlastet sein sollte. Und wenn Ihr Besucher in der Müllerstraße 7 steht und auf Ihrem Schild liest, dass sich Ihre Praxis in der Müllerstraße 7 befindet, dann ist diese Information für ihn nicht gerade eine Bereicherung. Viel wichtiger wäre Ihre Telefonnummer oder Ihr Internetauftritt. Schließlich kann es sein, dass der Besucher gerade gar keine Zeit hat, sich aber Ihre Kontaktdaten notieren möchte. Das ist eine Webadresse oder Telefonnummer wichtiger als die Anschrift.

Wann Stehen Sie zur Verfügung?

Wenn der Interessent vor Ihrem Praxisschild steht und sich Notizen auf einem Zettel (oder in seinem Handy oder iPad) macht, dann kann es hilfreich sein, wenn er auf dem Schild Ihre Öffnungszeiten findet. Es ist zwar nicht weiter dramatisch, wenn er sich später bei Ihnen meldet und nur ein Band läuft (allerdings sollte im Zweifel auch eines laufen). Besser ist es aber immer, wenn der Kunde zu Zeiten anruft, in denen er Sie auch erreicht. Sie sehen, dass Praxisschilder mehr sind als einfach nur Ihr Aushängeschild. Ihr Praxisschild bietet den Kunden zahlreiche Informationen. Welche der Informationen Sie zwingend auf Ihrem Schild unterbringen und welche Sie weglassen, entscheiden Sie am Ende natürlich selbst. In jedem Fall sollten Sie es aber nicht versäumen, sich ausreichend Gedanken über die wichtigsten Bestandteile Ihres Praxisschildes zu machen. Vielleicht entscheidet es nicht darüber, ob Sie in einem Schloss oder einer Einraumwohnung leben. Dass es bei dieser Frage überhaupt keine Rolle spielt, kann man aber auch nicht sagen.